Wer ist die PRM?

Die PRM Personalentwicklungsgesellschaft mbH gründet und führt Transferagenturen und Transfergesellschaften im Sinne der §§110 und 111 SGB III durch. Die Begriffe „Transfergesellschaft“, „Auffanggesellschaft“, „Beschäftigungsgesellschaft“ oder „Qualifizierungsgesellschaft“ sind bedeutungsgleich. Die PRM verpflichtet sich – in der Regel vertraglich – Arbeitnehmer, die von einer betriebsbedingten Kündigung bedroht sind, in ein befristetes Arbeitsverhältnis zu übernehmen, um sie schnellstmöglich wieder in ein festes Arbeitsverhältnis zu vermitteln.

Wer ist die PRM?

Die PRM Personalentwicklungsgesellschaft mbH gründet und führt Transferagenturen und Transfergesellschaften im Sinne der §§110 und 111 SGB III durch. Die Begriffe „Transfergesellschaft“, „Auffanggesellschaft“, „Beschäftigungsgesellschaft“ oder „Qualifizierungsgesellschaft“ sind bedeutungsgleich. Die PRM verpflichtet sich – in der Regel vertraglich – Arbeitnehmer, die von einer betriebsbedingten Kündigung bedroht sind, in ein befristetes Arbeitsverhältnis zu übernehmen, um sie schnellstmöglich wieder in ein festes Arbeitsverhältnis zu vermitteln.

Bekommt die PRM meine Personalakte?

Ihr bisheriger Arbeitgeber gibt an die PRM nur die Daten weiter, die zur fristgemäßen Vorbereitung Ihres Arbeitsvertrages, für die ordnungsgemäße Lohn- und Gehaltsabrechnung und gegebenenfalls zur Beachtung Ihrer Schutzrechte als Schwerbehinderter erforderlich sind. Weitere Daten wie Krankheitsfehlzeiten, gesundheitliche Einschränkungen oder die Personalakte erhält die PRM nicht. Darüber hinaus unterliegt die PRM natürlich dem Datenschutz.

Muss ich an den Transfermaßnahmen teilnehmen?

Ja, die Teilnahme an den Transfermaßnahmen ist die Voraussetzung für den Übertritt in die PRM. Im Rahmen dieser Maßnahmen erarbeiten qualifizierte Trainer der PRM mit Ihnen Ihr Qualifikationsprofil und erörtern mit Ihnen Ihre beruflichen Perspektiven. Wenn Sie sich für den Wechsel in die PRM entscheiden, bekommen Sie rechtzeitig eine Einladung zu den Transfermaßnahmen und, nach dem Eintritt, zu einem Erstgespräch.

Was passiert mit meinem bisherigen Arbeitsverhältnis?

Das Arbeitsverhältnis mit Ihrem bisherigen Arbeitgeber endet durch einen Aufhebungsvertrag ohne Einhaltung einer Kündigungsfrist. Treten Sie in die PRM ein, werden Sie durch die Agentur für Arbeit nicht gesperrt.
Für den Verlust des Arbeitsverhältnisses wird – sofern das im Sozialplan vereinbart wurde – eine Abfindung gezahlt. Die Abfindung wird nach den zum Zeitpunkt der Auszahlung geltenden steuerrechtlichen Vorschriften versteuert. Resturlaub und/oder Zeitguthaben, die Sie aus Ihrem bisherigen Arbeitsverhältnis angesammelt haben, müssen Sie vor dem Austrittstermin nehmen bzw. abgelten lassen. Eine Übertragung von Ansprüchen auf die PRM ist nicht möglich.
Etwaige Ansprüche aus der betrieblichen Altersversorgung enden mit Austritt bei Ihrem bisherigen Arbeitgeber. Die bereits erworbenen Ansprüche bleiben jedoch davon unberührt. Für diese Ansprüche gelten die gesetzlichen Regelungen.

Was ist der Unterschied zwischen Kündigung und Freistellung?

Mit einer Kündigung scheiden Sie unwiderruflich aus der PRM aus. Eine Freistellung ermöglicht Ihnen, ein neues Arbeitsverhältnis einzugehen und dabei Ihren PRM-Vertrag ruhen zu lassen. Während der Freistellung erhalten Sie Ihr Entgelt nicht von der PRM, sondern von Ihrem neuen Arbeitgeber. Sollten Sie oder der Arbeitgeber das Zweitarbeitsverhältnis während der Freistellung beenden, können Sie in die PRM zurückkehren. Durch die Freistellung verlängert sich Ihre Vertragslaufzeit jedoch nicht.

Was erwartet mich, wenn ich in die PRM überwechsle?

Zunächst vermeiden Sie eine durch betriebsbedingte Kündigung hervorgerufene Arbeitslosigkeit. Arbeitslos würden Sie erst, sollten Sie während der Laufzeit Ihres PRM-Vertrags keine neue Stelle finden.
PRM schließt mit Ihnen einen befristeten Arbeitsvertrag mit einer Laufzeit von maximal 12 Monaten ab. Rechtlich gesehen befinden Sie sich in „Transferkurzarbeit mit 0 Arbeitsstunden“ gemäß § 111 des Sozialgesetzbuches III.
Um Sie wieder in ein festes Arbeitsverhältnis zu vermitteln, setzen wir die folgenden Instrumente ein:

  • Feststellung Ihrer persönlichen Vermittlungsfähigkeit und Ihres Qualifizierungsbedarfs
  • Ausarbeitung individueller beruflicher Ziele und Planung der Aktivitäten zu deren Erreichung
  • Gruppenberatung
  • Persönliche Karriereberatung
  • Unterstützung bei der Erstellung Ihrer Bewerbungsunterlagen
  • Bewerbertraining
  • Passgenaue individuelle Weiterbildung
  • Auswertung von Jobbörsen und Datenbanken
  • Existenzgründungsberatung
  • Individuelle Betreuung bei Ihrer Stellensuche
  • Praktikumseinsätze und Probearbeitsverhältnisse bei potenziellen Arbeitgebern
  • Aktivitäten zur Vermittlung in Anschlussbeschäftigungen

Alle diese Maßnahmen sind Teil der Betreuung und Beratung durch die PRM, an der Sie gemäß Arbeitsvertrag mitwirken.

Bekomme ich als Mitarbeiter über 50 Jahre besondere Zuschüsse?

Ihr zukünftiger Arbeitgeber kann für Sie einen Eingliederungszuschuss bei der Agentur für Arbeit beantragen. Informationen hierzu erhalten Sie auf der Internetseite der Agentur und bei Ihrem Sachbearbeiter oder Ihrer Sachbearbeiterin. Diese Information können Sie in einem Vorstellungsgespräch mit dem Unternehmen teilen.

Was mache ich konkret bei der PRM?

In der PRM betreut Sie ein Berater oder eine Beraterin im Rahmen von regelmäßigen Terminen in einem regionalen Büro. In den Beratungsgesprächen recherchieren Sie gemeinsam Stellen und bekommen Stellen angeboten, arbeiten an Ihren Bewerbungen und Unterlagen, bereiten Vorstellungsgespräche vor und klären mögliche Qualifizierungsmaßnahmen. Ein wesentliches Element Ihres Arbeitsvertrags ist Ihre aktive Mitarbeit bei der Arbeitsplatzsuche. Abgesehen von den Beratungsgesprächen und Fortbildungsmaßnahmen gehen Sie dieser Aktivität von zuhause aus nach.
Durch ein Praktikum oder eine Freistellung können Sie potenzielle Arbeitgeber kennenlernen bzw. ein Zweitarbeitsverhältnis antreten. Während des i.d.R. bis zu sechs Wochen dauernden Praktikums bleiben Sie Mitarbeiter der PRM. Dem potenziellen Arbeitgeber entstehen also keinerlei Kosten. Im Fall einer Freistellung ruht Ihr PRM-Vertrag, während Sie eine Stelle bei einem anderen Unternehmen angetreten haben. Sie können bis zum Ende Ihrer PRM-Zeit bzw. für maximal sechs Monate freigestellt werden. Wenn Sie nach der Probezeit in dem neuen Unternehmen bleiben, beenden Sie Ihre Freistellung und kündigen Ihr Vertragsverhältnis mit der PRM.

Was verdiene ich bei der PRM?

Sie verdienen den im Sozialplan vereinbarten Prozentsatz Ihres letzten förderfähigen Nettoentgelts auf der Grundlage Ihres Bruttoverdiensts aus dem Monat vor Eintritt in die PRM. Ihr Bruttoverdienst kann angepasst sein und somit z.B. einmal jährliche Sonderzahlungen berücksichtigen.
An Urlaubstagen und Feiertagen, die auf Werktage fallen, zahlt die Arbeitsagentur kein Transferkurzarbeitergeld. An diesen Tagen erhalten Sie ein sogenanntes Gehalt, dass aus Ihrem im Arbeitsvertrag mit der PRM festgelegten Bruttoentgelt für diesen Tag besteht und ganz regulär steuer- und abgabenpflichtig ist (im Gegensatz zum Transferkurzarbeitergeld).
Darüber hinaus erhalten Sie in der Regel einen Zuschuss, der Ihr Transferkurzarbeitergeld auf einen im Sozialplan vereinbarten Prozentsatz Ihres letzten förderfähigen Nettomonatsentgelts (einschließlich der Kranken- und Pflegeversicherungsbeiträge) aufstockt. Durch die Kombination dieser Entgeltbestandteile enthalten Sie jeden Monat immer mindestens das vertraglich vereinbarte Nettoentgelt.
Alle Zahlungen – Transferkurzarbeitergeld, Aufstockung und Gehalt – werden durch PRM als Transfergesellschaft abgerechnet und an Sie ausgezahlt.

Wer finanziert mein Entgelt und die Kosten der Maßnahme?

Während Sie in der Transfergesellschaft sind, erhalten Sie Ihr Entgelt von der Agentur für Arbeit und Ihrem ehemaligen Arbeitgeber. Die Agentur zahlt das Transferkurzarbeitergeld, Ihr ehemaliger Arbeitgeber einen großen Anteil der Sozialversicherungsbeiträge, eine Aufstockung zum Kurzarbeitergeld sowie das Gehalt (für auf Werktage fallende Feiertage und die Urlaubstage).
Ihr bisheriger Arbeitgeber übernimmt zudem die Verwaltungskosten der PRM und die Durchführung der Transfer- und Qualifizierungsmaßnahmen. Die Agentur für Arbeit fördert die Qualifizierungsmaßnahmen im Rahmen der gesetzlich vorgesehenen Möglichkeiten.

Muss ich von meinem Entgelt Steuern zahlen?

Das Transferkurzarbeitergeld unterliegt bei Auszahlung keinem Steuerabzug, ist aber im Rahmen der Einkommensteuererklärung mit dem Progressionsvorbehalt gemäß § 32 b, Abs. 1a des Einkommensteuergesetzes zu versteuern. Aufstockung und Gehalt werden unterschiedlich mit Steuern und Abgaben belegt. Die steuer- und sozialversicherungsrechtliche Behandlung der an Sie ausgezahlten Leistungen richtet sich nach den einschlägigen Vorschriften und Gesetzen. Näheres hierzu erfragen Sie bitte bei Ihrem Steuerberater.

Wie hoch ist meine Wochenarbeitszeit?

Die individuelle Arbeitszeit entspricht Ihrer bisherigen Arbeitszeit. In dieser Zeit können Sie von der PRM zu verbindlichen Terminen eingeladen werden. Der größte Teil Ihrer Arbeitsplatzsuche findet jedoch von zuhause aus statt.
Bei Qualifizierungsmaßnahmen können abweichende Unterrichtszeiten gelten. Das heißt, auch wenn Sie vorher halbtags beschäftigt waren, besteht die Möglichkeit, dass Sie an ganztägigen Workshops teilnehmen.

Habe ich Anspruch auf Urlaub?

Ihren individuellen Urlaubsanspruch finden Sie in Ihrem Arbeitsvertrag. Er beträgt bei einer vorherigen Vollzeittätigkeit i.d.R. 20 Tage. Wenn Sie Urlaub nehmen möchten, geben Sie eine Urlaubsmeldung ab. Ihren Urlaub sollten Sie zu einer Zeit nehmen, in der keine Fortbildungen stattfinden. Sie verpflichten sich, bis zum Ablauf Ihres Arbeitsvertrags Ihren gesamten Urlaub zu nehmen.

Was muss ich bei Arbeitsunfähigkeit beachten?

Wie bei Ihrem früheren Arbeitgeber müssen Sie ab dem dritten Tag eine Krankmeldung vorlegen. Während der Entgeltfortzahlung beziehen Sie weiterhin Transferkurzarbeitergeld.
Ab dem 43. Tag erhalten Sie Krankengeld von Ihrer Krankenkasse; die Zahlung von Transferkurzarbeitergeld entfällt.

Was bedeutet Kurzarbeit für die Kranken- und Rentenversicherung?

Wie bei einem Arbeitgeberwechsel können Sie auch beim Eintritt in die PRM Ihre Krankenkasse wechseln. Möchten Sie das nicht, bleiben Sie Mitglied Ihrer bisherigen Krankenkasse.
Während der Zeit Ihres Arbeitsvertrages in der PRM zahlen Sie Rentenversicherungsbeiträge, die von der PRM abgeführt werden und auf Basis eines fiktiven Entgelts berechnet werden, das unter Ihrem früheren Bruttoentgelt liegt.

Darf ich Nebentätigkeiten ausüben?

Die Aufnahme von Nebentätigkeiten während des Bezugs von Transferkurzarbeitergeld ist grundsätzlich erlaubt, muss aber der PRM mitgeteilt werden. Die Bezüge für die Nebentätigkeit werden auf das Transferkurzarbeitergeld angerechnet, Sie haben also einen geringeren Zuverdienst.
Anders liegt der Fall, wenn Sie die Nebentätigkeit bereits vor Eintritt in die PRM ausgeübt haben. In diesem Fall teilen Sie die Nebentätigkeit der PRM vorab mit. Der Verdienst wird nicht angerechnet. Nebentätigkeiten dürfen den Umfang von 14 Stunden pro Woche nicht überschreiten.

Wann endet das Arbeitsverhältnis mit der PRM?

Sie können den Arbeitsvertrag mit der PRM ohne Einhaltung einer Frist kündigen. Haben Sie keine neue Arbeit, kann die Arbeitsagentur in diesem Fall allerdings eine Sperrzeit von bis zu drei Monaten verhängen.
Auch wenn Sie eine neue Arbeit gefunden haben, ist die Freistellung ratsamer, da Sie dann jederzeit in die PRM zurückkehren können, solange Ihr Arbeitsvertrag mit der PRM läuft.
Wenn Sie keine neue Anstellung gefunden haben, endet der befristete Arbeitsvertrag mit PRM automatisch nach Ablauf der individuellen Laufzeit, ohne dass es einer Kündigung bedarf.

Was passiert, wenn ich schnell eine neue Arbeit finde?

Wenn Sie vor Ablauf der mit der PRM vereinbarten Vertragslaufzeit ein neues Arbeitsverhältnis eingehen oder eine Existenz gründen, erhalten Sie von der PRM eine im Sozialplan vereinbarte Einmalzahlung – die sogenannte Mobilitäts- oder Sprinterprämie – für jeden Monat, den Sie nicht in der PRM verbleiben. Der entsprechende Betrag wird als Bruttobetrag ausgewiesen und von PRM an Sie überwiesen, wenn Sie die PRM endgültig verlassen.

Was passiert, wenn ich während der PRM-Zeit keine neue Arbeit finde?

Sie können sich frühestens drei Monate vor Ablauf Ihres Arbeitsvertrages mit der PRM bei der zuständigen Agentur für Arbeit persönlich arbeitslos melden und müssen dies spätestens am ersten Tag Ihrer Arbeitslosigkeit tun, um Nachteile zu vermeiden.
Die Zeit der Transferkurzarbeit wirkt sich in der Regel nicht auf Ihren Anspruch auf Arbeitslosengeld aus. Die Arbeitslosenunterstützung bemisst sich nach dem im PRM-Vertrag aufgeführten Bruttogehalt, das i.d.R. nahezu Ihrem vorherigen Bruttogehalt entspricht.

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